Adobe`s Creative Cloud & CS6
Adobe bringt in diesen Tagen die Creative Suite 6 (CS6) (KLICK) an den Start. Viel ist darüber spekuliert und diskutiert worden, besonders, was die Upgrade-Fähigkeit älterer Versionen auf die nun erscheinende CS6 angeht.
Als Besitzer der CS3 Web Standard habe auch ich die neuen Preise lang erwartet und gehofft, ich würde mir das Upgrade leisten können. Die letzten Kurse für das Up auf die CS5 bzw. CS5.5 (auf die Web-Premium-Version) lagen bei etwa 1.400,00€!!! Die schüttelt man sich ja nicht mal eben so einfach aus dem Ärmel und da die nächste Version schon in der Pipeline war, wollte ich warten, bis eben die CS6 kommt.
Nun sehe ich plötzlich, dass die gesamte Adobe Creative-Software sogar für MICH erschwinglich sein wird und das auch noch ab Start der neuen Version, denn mit der Creative Cloud (KLICK) wurde ein unglaubliches Angebot für die Kunden geschaffen! Alle Programme der CS6 Master Collection (KLICK) sind für Abonnenten der Creative Cloud auf dem Desktop installierbar! ALLE! Dazu kommen noch zusätzliche Programme wie MUSE und EDGE (KLICK)!
So Leute, und nun kommt der Preis…der Hammerpreis. Hätte ich bei der CS5 für ein Monats-Abo, allein für Dreamweaver noch um die 23,00 € zahlen müssen, beträgt der Preis für ein Monats-Abo der Creative Cloud sage und schreibe 61,49 € !!!!! Und das Beste: Für alle bereits registrierten Nutzer einer älteren CS-Version (bis CS3
), kostet ein Monats-Abo bei Anmeldung bis zum 31.August 2012 nur schlappe 36,89 € !!! Und das für das gesamte erste Jahr des Abonnements! Dafür hat man dann so Programme wie Dreamweaver, Photoshop und Premiere inklusive! Für mich als Kreativer, jemand ohne großen finanziellen Background für jährliche Mega-Neu-Investitionen, einfach nur WOOOOOOOOOOW!!!
Auch einen neuen PC muss ich mir vorerst nicht zulegen, sofern ich mich auf Dreamweaver und die für das Web-Design benötigten Programme beschränken kann. Denn diese Programme laufen auch auf meinem (recht alt gewordenen) WIN XP-Rechner. Für die Nutzung von Photoshop und erst recht Premiere benötige ich dann aber doch einen PC mit Intel i7-Prozessor und die liegen ja preislich leider auch noch nicht unter 1.000,00 €. Das Geld muss erstmal verdient werden
Die Programme dürfen auf zwei Arbeitsplätzen installiert werden. So kann man z.B. eine Version für den Mac und eine für den PC verwenden. Außerdem erhält der Abonnent 20 GB Speicherplatz auf CreativeCloud.com .
Aus meiner Sicht hat Adobe mit der Creative Cloud eine Möglichkeit geschaffen, die es auch weniger finanzstarken Kreativen möglich macht, die aktuellesten Programm-Versionen zu nutzen. KLASSE!

Frauen anonym in den Job?
Ein Pilotprojekt hat bewiesen, dass Frauen bei Bewerbungen bessere Chancen haben, wenn sie sich anonym um einen Job bemühen. Auf Foto, Name, Alter und Geschlecht, war in diesem Test verzichtet worden, die Personalchefs konnten sich voll und ganz auf Abschlüsse, Zeugnisse und Berufserfahrung konzentrieren (KLICK).
Ich bin sehr erstaunt, dass Personal-Verantwortliche für ihr Unternehmen nicht den qualifiziertesten Bewerber auswählen, sondern scheinbar tatsächlich nach Geschlecht entscheiden. Wo ist der Blick für das Unternehmen? Wo bleibt die Verantwortung???
Stattdessen wird nur an die mögliche Schwangerschaft einer BewerberIN gedacht. Auch hier zeigt sich ein unternehmerisches Denken, was ich für fatal halte. Wo bleiben betriebsinterne Betreuungsplätze für die Kinder motivierter, hoch qualifizierter Arbeitnehmerinnen, die dem Unternehmen im Idealfall erhalten bleiben sollten? Die deutsche Industrie schafft es einfach nicht, hier einen Prozess des Umdenkens einzuleiten.
Aber einmal mehr macht die oben beschriebene Verhaltensweise deutlich, dass Mitarbeiter/innen nur als Kostenfaktor gesehen werden, statt zu erkennen, was ein gut vergüteter, motivierter und zufriedener Mitarbeiter für das Unternehmen erreichen kann!

Zensur und Maulkorb im Bundestag geplant
Das Rederecht der Parlamentarier im Deutschen Bundestag soll nach dem Willen der Fraktionen von CDU/CSU, SPD und FDP geändert werden. Unliebsame Meinungen einzelner Abgeordneter, wie bei der Diskussion rund um den Euro-Rettungsschirm, sollen in Zukunft vor dem Plenum des Bundestages nicht mehr mündlich geäussert werden dürfen. Die Fraktionen allein wollen künftihg bestimmen, wer vor dem Plenum sprechen darf und wer nicht. Alle übrigen können ihre Meinung dann nur noch schriftlich abfassen und über den Bundestag veröffentlichen (KLICK). Die Fraktionen von Bündnis90/Die Grünen und DIE LINKE verweigern dem Vorstoß ihre Zustimmung!
Der Geschäftsführer der Grünen-Fraktion im Bundestag, Volker Beck, beschreibt die Entstehung des Vorschlages zur Änderung der Geschäftsordnung des Bundestages HIER.
Zu den wichtigsten Merkmalen einer Demokratie (KLICK) gehören unter anderem die Meinungs- und Pressefreiheit und der freie Zugang zu allen Informationen. In Deutschland werden die Parlamentarier direkt vom Wähler in den Bundestag geschickt. Dort bilden die Abgeordneten einer Partei ab einer festgelegten Stärke eine Fraktion, die den Volksvertretern gewisse Vorzugsrechte gegenüber gewählten Einzelpersonen kleinerer Parteien verschafft.
Allerdings sind die Abgeordneten des deutschen Parlaments in ihrer Meinungsäusserung und in ihrem Abstimmungsverhalten frei und nur ihrem Gewissen gegenüber verantwortlich. So bestimmt es unser Grundgesetz! Das garantiert die freie Meinungsäusserung und eine lebhafte Diskussion über Gesetzesvorhaben im Parlament unter den Augen der Öffentlichkeit.
Die Vorgabe des Grundgesetzes bringt den ein oder anderen Volksvertreter natürlich in eine peinliche Situation, wenn er/sie eine andere, von der Mehrheit der eigenen Fraktion und Partei, abweichende Meinung hat. So hatten im Rahmen der Abstimmung über den Euro-Rettungsschirm die Abgeordneten Frank Schäffler (FDP) und Klaus-Peter Willsch (CDU) vom Bundestagspräsidenten Lammert das Wort erteilt bekommen und damit die Möglichkeit, ihre persönliche, ablehnende Haltung vor der Öffentlichkeit zu erläutern. Die Fraktionen waren empört, denn sie wollten den eigenen Kritikern das Wort nicht erteilen! Lammert fing siech eine Rüge des Ältestenrates ein. Der Wiederholung einer für die Parteien, aus ihrer Sicht “peinlichen Situation” (weil sie der geschlossenen Meinung der Fraktion widersprach), wollen CDU/CSU, SPD und FDP nun einen Riegel vorschieben.
Einmal mehr sollen demokratische Grundwerte und Rechte den egoistischen Interessen von Parteien in Deutschland geopfert werden. Was für ein Verständnis von parlamentarischer Demokratie haben die Vertreter dieser Fraktionen eigentlich, wenn sie derart in die Freiheit des Rederechts vor dem Bundestag eingreifen wollen???
Die Macht im Parlament wird von den Abgeordneten auf die Fraktionsführer übertragen, der, sollte die Änderung der Geschäftsordnung durchkommen, eine immense Machtfülle erhält. Die Abgeordneten sind dann vom Wohlwollen ihres Fraktionschefs abhängig, wollen sie ihre Meinung im Plenum kundtun (KLICK).
Seit Jahren schon gibt es in den Medien immer wieder heftige Kritik, weil vom Parlament, also dort, wo Gesetze eigentlich vorgeschlagen, diskutiert und beschlossen werden sollen, kaum noch Initiativen kommen. Stattdessen werden Gesetze immer häufiger in Hinterzimmern von Parteien und Regierungsorganen besprochen. Der Bundestag dient dann lediglich noch als Versammlung des Abstimmungsviechs, das gefälligst geschlossen im Sinne der Parteien abzustimmen hat. Hier hat eine Machtverlagerung stattgefunden, die dem Grundgedanken der Demokratie widerspricht. Mit dem aktuellen Vorschlag der Fraktionen soll der aktuelle Zustand wohl zementiert und das Parlament in Form der einzelnen Abgeordneten, weiter entmachtet werden.
Ich empfinde diesen Vorstoß als antidemokratisches Mittel und als Versuch, kritisch denkenden Parlamentarieren, die sich dem Grundgesetz gegenüber und damit ihrem Gewissen als gewähltem, frei eintscheidenden Volksvertreter verpflichtet fühlen, einen Maulkorb zu verpassen. Maulkörbe in Parlamenten kennen wir aber weniger von parlamentarischen Demokratien, als vielmehr aus Staaten, die es mit den bürgerlichen Grundrechten nicht so ernst nehmen.
Wollen wir in Zukunft eine Abgeordneten-APO, die sich nur noch in Talkshows äussern kann und dort das Wahlvolk erreicht?
Wenn dies das Ziel der Politiker von CDU/CSU, SPD und FDP ist, muss ich mir zum ersten Mal in meinem Leben überlegen, ob ich zur nächsten Wahl gehen will oder ob ich auch einer jener Protestwähler werden muss, die alles andere als die etablierten Parteien wählen wollen!
Was sich die Parteien mit diesem Versuch rausnehmen, ist unerträglich und die Argumente für die Änderung der Geschäöftsordnung ist billig, inakzeptabel und zutiefst antidemokratisch! Jeder, der diese Änderung will, sollte sich ernsthaft Gedanken machen, ob er tatsächlich noch die Werte des Grundgesetzes vertritt, dem dieser gewollte Beschluss ganz klar entgegensteht!
So gesehen ist es ein Vorstoß, der, sollte er tatsächlich durchkommen, eh vor dem Bundesverfassungsgericht landen wird. Und hier sitzen Damen und Herren, die die demokratischen Grundwerte ernster nehmen, als manch ein Parteienvertreter!

Negativpreis für die “Cloud”
Der “BigBrother Award” ist eine “Auszeichnung”, um die sich niemand gerne bemüht
. Datenschützer und Bürgerrechtsaktivisten verleihen diesen “Preis” all jenen, die aus ihrer Sicht erheblich gegen den Datenschutz verstoßen. 2012 gehört dazu auch die “Cloud“.
In der Cloud können Daten (Bilder, Dokumente etc.) im Internet abgelegt/gespeichert werden, um von überall in der Welt und mobil, Zugang zu ihnen haben und sie bearbeiten zu können. Oft ersetzt die Cloud schon die Speicherung auf dem heimischen PC, noch schlimmer, die auf dem geschäftlichen PC.
Die Kritik gegen die Cloud geht in Richtung “Unkontrollierbarkeit über die gespeicherten Daten”, denn viele Cloud-Server stehen in den USA und dort haben die Behörden Zugriff auf die Daten. Somit sehen die Verleiher der BigBrother Awards, der Verein zur “Förderung des öffentlichen bewegten und unbewegten Datenverkehrs” (Foebud) (KLICK), Grundrechte verletzt und kritisieren eine gewissen Fahrlässigkeit bei der Datenspeicherung in der Cloud.
Ohne Frage: Es ist praktisch, den Serverplatz irgendwo im Internet für sich zu nutzen und, beim Beispiel Fotos, anderen Zugang zu seinen Bildern zu gewähren, was den Austausch vereinfacht. Aber bei wirklich wichtigen Daten, mutet aus meiner Sicht diese Speicherung manchmal etwas naiv an, erst recht, wenn Unternehmen diese Möglichkeit nutzen.

Chefs als Vorbild: Stromberg
SPIEGELonline interviewte den TV-Serienmacher Ralf Husmann (KLICK). Er ist der Haupt-Autor der TV-Serie “Stromberg“, in der Christoph Maria Herbst (KLICK) einen stinkstiefeligen Chef spielt, der seine Mitarbeiter drangsaliert und mobbt.
Husmann, selbst Chef, glaubt, mit Stromberg habe er den Charakter vieler Büroleiter und Vorgesetzter eingefangen und in der Serie umgesetzt
.
Übel, was? Da habe ich als Selbstständiger einmal mehr ein gutes Gefühl
!
HIER geht`s zum Interview

Karfreitag – Schränkt Kirchlicher Feiertag demokratische Grundrechte ein?
Als freier Bürger in einem freien, demokratischen Land, möchte ich gerne tanzen, wenn ich tanzen möchte, will ich ins Kino gehen und Filme sehen, die ich sehen will, ohne dass mir für genau diesen Tag jemand sagt, was geht und was nicht! Wieso muss ich mich religiösen Gebräuchen in einem Land unterwerfen, in dem Kirche und Staat eigentlich getrennt sein sollen??? Wieso werde ich mit einer Geldstrafe belegt, wenn ich am Karfreitag tanze???
Toleranz in einer Gesellschaft bedeutet auch ein nebeneinander verschiedener Lebensweisen und Glaubensrichtungen…NEBENEINANDER!!! Ich missachte andere nicht dadurch, dass ich deren Beschränkungen in der Öffentlichkeit nicht mitleben will!
Ich empfinde die Einschränkungen dieser sogenannten “stillen Feiertage” als Behinderung des Auslebens meiner Freiheiten diesem Land. Ich gönne den Gläubigen ja am Karfreitag ihre “Trauer”, aber bitte, um wen soll ich, als jemand, der nicht an Götter glaubt, trauern (müssen)??? Eine weitere MEINUNG dazu.
Die hessische Piratenpartei und die Grüne Jugend Hessen wollten nun mit Tanz-Flashmobs z.B. in Wiesbaden, Gießen und Frankfurt (KLICK) gegen das Verbot schwingender Bewegungen an stillen Feiertagen demonstrieren. Auch vor dem Kölner Dom war ein Tanz-Flashmob geplant. Gestern noch entschieden die zuständigen Verwaltungsgerichte gegen diese Protestformen, daraufhin wandte sich die Piratenpartei Hessens an das Bundesverfassungsgericht.
Nach Meldung des Radiosenders 1LIVE (KLICK, siehe rechte Seite) hat sich das Bundesverfassungsgericht (BVG) heute für nicht zuständig erklärt. Andere Gerichte hätten von den Piraten angerufen werden müssen. Somit bleibt das Karfreitags-Tanzverbot vorerst bestehen.
Allerdings äusserten die Richter Bedenken, dass es sich bei einem Demo-Verbot am Karfreitag um eine schwierige Rechtslage handelt. Hört hört!!! Die Piraten wollten feststellen lassen, was höher zu bewerten ist: Die Versammlungsfreiheit im Rahmen einer Demonstration oder das Tanzverbot bzw. die Einschränkungen an stillen Feiertagen.
Diese Geschichte hat noch kein Ende. Es wäre klasse, wenn die Trennung von Staat und Kirche mit einem Urteil des BVGs deutlicher werden würde!!!

Ein Blick zurück...
- Am 18.05.2010: Lies Grüner Volker Beck verursacht Verbal-Fettnapf! (18.05.2010)
- Am 18.05.2010: Lies Ballack, Ballack, Ballack! (18.05.2010)

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