Ich muss hier jetzt, auch für einige meiner Blogger-Kollegen, einen kleinen Exkurs in Sachen Internet- und Urheberrecht-Recht geben. Dies stellt keine Beratung dar und erst recht keine “Klugscheisserei”, sondern Fakten, die ich mir im Rahmen meines Web-Design-Jobs und aufgrund einer kaufmännischen Ausbildung im Medienbereich angeeignet habe. Also kein Gesülze!
Und diese Zeilen versteht bitte als gut gemeinten Tipp, nicht als Drohung oder sonst irgendwie negativ zu interpretierendes Zeug
Heute morgen besuchte ich die Website eines Blogger-Kollegen. Da war ein YouTube-Video mit Bildern von ihm, offenbar in Eigenregie zusammengeschnitten und mit einem Ex-Chart-Hit unterlegt, veröffentlicht.
Das könnte phatt Ärger bringen, denn da hat eine Privatperson einfach einen Song verwendet, an dem er ganz sicher keine Rechte besitzt. Und die benötigt man seitens des produzierenden Musikverlages, soll ein eigenes Video mit Musik unterlegt werden. Zudem ist eine GEMA-Gebühr zu entrichten, die mittels dieser Einnahme unter anderem die Künstler bzw. Interpreten finanziert!
Dabei könnte allein die GEMA-Gebühr happig werden, denn diese richtet sich zumeist auch danach, wo das Stück veröffentlicht werden soll. Auf YouTube, wo optional ja Millionen von “Zuschauern und Zuhörern” online sind, ist das für private Nutzer eigentlich unbezahlbar.
In der Regel gilt (in Deutschland): Von jedem Musikstück darf eine Privatkopie angefertigt werden, die ausschließlich für den privaten, nicht öffentlichen Gebrauch zu verwenden ist. Wenn Du ein privates Video mit Chart-Musik unterlegst, behalte das für Dich. So etwas darf, ohne die nötigen Rechte am Werk, nicht öffentlich aufgeführt oder sonstwie veröffentlicht werden! Bei ALLEN Dingen, die Ihr aus dem Net zieht und die Ihr für Euch im Internet (öffentlich) verwenden wollt, fragt immer um Erlaubnis und druckt Euch das dann aus!!!
Schneidest Du ein Video mit Bildern von Dir zusammen und veröffentlichst dies, solltest Du Dir das Einverständnis des Fotografen als Urheber der Aufnahmen einholen, sofern die freie Nutzung durch das Model vor Erstellung der Aufnahmen nicht geregelt wurde. Immer alles schriftlich!
Und wer mir jetzt erzählen will, dass ja überall auf YouTube oder im Net solche Vidz zu finden sind, der erzählt mir, aus rechtlicher Sicht, Blödsinn. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum! Das ist kein Argument und zieht bei einer Klage gegen Euch schon mal gar nicht!
Alternativ sucht Euch GEMA-freie Musik aus dem Net, die Ihr auch tatsächlich frei verwenden dürft. Ob Ihr sie kostenlos bekommt, wage ich zwar zu bezweifeln und sie ist natürlich auch nicht das, was Ihr Euch für Euren Clip wünscht, aber Ihr seid schon mal aus der GEMA-Nummer raus. Denkt aber auch dabei immer an eine Einverständniserklärung für die Einbindung des Musikstückes in Eurer Video und für eine Veröffentlichung z.B. bei YouTube.
Zum Impressum. Wenn Ihr ein Impressum einrichtet, bzw. eine “Anbieterkennzeichnung” (ABK), dann denkt daran, dass diese von jeder Seite Eurer Website aus, einfach und direkt abrufbar sein muss. Sobald es sich um keine private Site handelt, ist solch eine ABK rechtlich erforderlich. Ist diese nicht derart erstellt, wie es die rechtlichen Vorgaben bestimmen, seid Ihr mit Strafen bis zu 50.000 € schnell dabei, denn Abmahner gibt es genügend
Nähere Details zu den Bestimmungen eines rechtlich gültigen Impressums schaut mal bei Google mit der Eingabe “Impressum” nach ![]()
Übrigens…sobald Ihr Werbebanner in Eure Site eingebunden habt, gehen die meisten Gerichte bereits von einer gewerblich orientierten Website aus, unabhängig davon, was Ihr mit der Site tatsächlich an Infos rüberbringen wollt und wieviel Ihr mit den Werbebannern verdient.
Und noch etwas. Bitte lasst im Impressum dieses Urteil des Hamburger Landgerichts vom soundsovielten aus dem Jahr 1998 weg
Das hat heute keine Bedeutung mehr, es gibt aktuellere Entscheidungen, die Gesetze haben sich seitdem dramatisch geändert und der Hinweis auf das Urteil schützt Euch vor gar nix! So ein Hinweis ist schlicht überflüssig.
Das Internet, und das vergessen viele Surfer allzugern, ist ein öffentlicher Ort. Alles, was Ihr hier im www bereitstellt, kann von jedem Menschen an jedem Ort abgerufen werden. Es gibt kein “das findet eh keiner” oder “das kommt eh nie raus” oder “dass ich das war, weiss eh niemand”. Das ist alles quatsch, Ihr hinterlasst Spuren im www und anhand dieser Spuren könnt Ihr sehr genau verfolgt werden
Ausserdem sollen tatsächlich Abmahner im Net unterwegs sein, die nur darauf aus sind, derartige Verstöße bekannt zu machen und dann dafür Abmahngebühren verlangen, die drei-, manchmal auch vierstellig sind!
Ich rate dem User also, das Video, so nett es sein mag, sofort zu löschen. Erst bei YouTube, dann auf der eigenen Website. Und das schreibe ich in seinem Interesse. Mir kann es egal sein, was ihm passiert, aber viele Anwender wissen eben nicht, auf welch rechtliches Glatteis sie sich begeben, wenn sie so etwas zur Ansicht bereitstellen!
Vielleicht hat dieser bewusst oberflächlich gehaltene Beitrag, dem ein oder anderen “Video-Produzenten” und “Fremd-Musik-Verwender” geholfen
Das würde mich freuen.
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